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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein!
Das Anliegen der BQG Sport für Berlin ist die Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Programmen zur Verbesserung der regionalen Sportstruktur in allen Berliner Stadtbezirken. Dieses Tätigkeitsfeld der BQG Sport für Berlin führte zwangsläufig dazu, sich mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit intensiv zu beschäftigen. In enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungs Berufsgenossenschaft (VBG) bietet die BQG Sport für Berlin den Berliner Sportvereinen Hilfe bei der Um- und Durchsetzung von Arbeitsschutzaufgaben in Ihren Vereinen an.
Was hat ein Sportverein mit Arbeitsschutz zu tun?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil des im Grundgesetz verankerten Systems der "Sozialen Sicherheit" in der Bundesrepublik Deutschland. Sie gehört somit neben der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu den fünf Säulen der Sozialversicherung. Jeder Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland ist mit seinem Unternehmen in einer für ihn zu ständigen Berufsgenossenschaft Pflichtmitglied. Diese Mitgliedschaft befreit den Unternehmer weitgehend von Schadensersatzansprüchen der in seinem Unternehmen Beschäftigten, die aufgrund ihrer Tätigkeit einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Nach dem Sozialgesetzbuch gilt auch jeder Sportverein als Unternehmen. In der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt er deswegen auch den gleichen Regelungen wie gewerbliche Unternehmen. Die fachlich zuständige ge setzliche Unfallversicherung für Sportvereine ist die VBG. Für die Vereinspraxis bedeutet dies, dass die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, und dass der Vorstand auch seiner Verantwortung gegenüber den "normalen" Vereinsmitgliedern und Dritten in weiten Teilen gerecht wird. Die Umsetzung des Arbeitsschutzes sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §1 Grundsatz festgelegt: Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Wie kann die BQG Sport für Berlin den Vereinen bei der Um- und Durchsetzung von Arbeitsschutzaufgaben helfen. Vereine können gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr unser Beratungsangebot und unsere Unterstützung bei der Umsetzung zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen im Verein in Anspruch nehmen. Wir helfen ihnen bei Wahl der für ihren Verein ri chtigen Betreuungsform. Wir beraten Sie auch vor Ort in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und können sie bei der Optimierung Ihrer Arbeitssysteme, z.B. der Geschäftsstelle beraten. Wir helfen ihnen, ihre betrieblichen Einrichtungen zu prüfen und gesundheitliche Belastungen für Ihre Mitarbeiter zu ermitteln. Wir beraten Sie bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Dafür steht ihnen die qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit der BQG Sport für Berlin zur Verfügung. Wir freuen uns darauf ihnen helfen zu können. Setzen sie sich mit uns in Verbindung.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit beantwortet gerne ihre Fragen.
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